Lagerhaltung heißt, dass ein Anbieter deine fertige Ware aufbewahrt, bis sie gebraucht wird. Das kann der Bestand deines Shops sein, aus dem jede Bestellung verschickt wird, oder eine Reserve an Vereinsshirts für neue Mitglieder. Für beides zahlst du monatlich den Lagerplatz. Was ein Lagerplatz kostet und wie Wareneingang und Retouren ablaufen, beschreibt die Seite Fulfillment. Hier geht es darum, wie viel Ware ins Lager gehört und was rechtlich mit ihr geschieht, solange sie dort liegt. Wie die Teile danach zu deinen Empfängern kommen, steht unter Versand.
Wie viel Bestand sinnvoll ist
Über die Auflage entscheiden die Größen. Ein Motiv verkauft sich in M und L meist schneller als in XS oder XXL. Jede leere Größe kostet dich Verkäufe, während die Randgrößen Lagerplatz belegen. Hast du Zahlen aus einer früheren Auflage, verteile die neue danach statt gleichmäßig.
Den Zeitpunkt für die Nachproduktion bestimmt die Vorlaufzeit. Rechne, wie viele Teile du in der Zeit verkaufst, die der Anbieter für Druck und Einlagerung braucht, und leg einen Puffer dazu. Das ergibt deinen Meldebestand. Ist er erreicht, bestellst du nach. Druckt und lagert derselbe Betrieb, wird die Zeit kürzer, weil der Transport zwischen Druckerei und Lager entfällt.
Manche Veredler halten statt bedruckter Ware nur Rohware bereit und drucken Teilmengen bei Bedarf. Das senkt das Risiko liegengebliebener Motive. Beim Siebdruck kostet aber jede Teilmenge erneut Rüstzeit, digitale Verfahren wie DTG machen kleine Nachdrucke günstiger. Ganz ohne Bestand arbeitet Print-on-Demand, bei höherem Stückpreis.
Für Vereine lohnt ein kleiner Bestand oft. Neue Mitglieder kommen übers Jahr verteilt, und eine Einzelbestellung beim Veredler wäre teuer. Wie Vereine Nachbestellungen organisieren, beschreibt die Seite Vereine.
Was mit deiner Ware im Lager geschieht
Die Ware bleibt dein Eigentum, auch in fremden Regalen. Ist die Aufbewahrung als Lagervertrag vereinbart, haftet der Lagerhalter für Verlust oder Beschädigung von der Übernahme bis zur Auslieferung, außer der Schaden war mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abzuwenden (§ 475 HGB). Versichern muss er dein Merch nur, wenn du es verlangst (§ 472 Abs. 1 HGB). Frag deshalb, ob deine Ware versichert ist und zu welchem Wert. Bei einem Dritten einlagern darf er sie nur mit deiner ausdrücklichen Erlaubnis (§ 472 Abs. 2 HGB). Das betrifft Anbieter, die ihr Lager an einen Logistiker abgegeben haben.
Streit um Rechnungen trifft deinen Bestand. Für seine Forderungen aus dem Lagervertrag hat der Lagerhalter ein Pfandrecht an der eingelagerten Ware (§ 475b Abs. 1 HGB). Bleiben Gebühren offen, kann er die Ware zurückhalten, auch wenn du mitten in einer Aktion Nachschub brauchst. Kläre deshalb vor einer Kündigung, wie die Auslagerung abgerechnet wird.
Bist du Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, gehört eingelagertes Merch in dein Inventar zum Schluss des Geschäftsjahres (§ 240 Abs. 2 HGB). Frag nach einer Bestandsliste zum Stichtag.
Worauf du bei der Anbieterauswahl achten solltest
- Bestand im Blick. Frag, ob du den Bestand je Größe jederzeit einsehen kannst.
- Nachproduktion. Lass dir die Vorlaufzeit vom Nachdruckauftrag bis zur erneuten Einlagerung nennen.
- Versicherung. Kläre, ob deine Ware gegen Brand oder Wasserschaden versichert ist und zu welchem Wert.
- Lagerort. Frag, ob im eigenen Haus gelagert wird oder bei einem Partner.
- Auslagerung. Lass dir Kosten und Frist für das Zurückholen deiner Restbestände schriftlich geben.
