Eine Chartmeldung bringt die Verkäufe aus deinem Merch-Shop in die Wertung der offiziellen deutschen Charts. Dafür reicht es nicht, Vinyl und CDs in den Shop zu stellen. Der Shop muss zum Chart-Panel gehören, also zu den Händlern, deren Kassendaten GfK Entertainment im Auftrag des Bundesverbands Musikindustrie auswertet. Jedes Produkt muss vorher angemeldet sein, und jedes Bundle muss eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Ein Anbieter mit Chartmeldung nimmt dir diese Arbeit ab oder bringt die Zulassung gleich mit.
Was ein Anbieter bei der Chartmeldung übernimmt
Der Kern ist die Meldung selbst. Jeder Verkauf eines chartfähigen Produkts geht mit Artikelnummer, Menge, Preis, Datum und Uhrzeit an GfK Entertainment, und zwar täglich. Das schafft kein Tabellenblatt am Monatsende, dafür braucht es eine angebundene Kasse oder einen Shop, der die Daten automatisch liefert.
Dazu kommen drei Aufgaben, die oft übersehen werden. Erstens die Anmeldung der Artikel: Jedes Album, jede Variante und jedes Bundle braucht Stammdaten mit eigener EAN, bei der Einzelanmeldung spätestens eine Woche vor der Veröffentlichung. Zweitens der Nachweis. Händler, die mit dir oder deinem Label in Verbindung stehen, müssen belegen können, dass die gemeldete Ware tatsächlich an Käufer verschickt wurde. Anerkannt werden dafür nur überprüfbare Versanddaten, und für Titel unter den ersten hundert Plätzen in der Woche der Veröffentlichung müssen sie unaufgefordert bis Mittwochmittag vorliegen. Fehlt der Nachweis, zählen die Verkäufe nicht. Drittens die Abstimmung mit deinem Label, falls es eins gibt, damit dasselbe Release nicht doppelt oder gar nicht angemeldet wird.
Weil der Nachweis aus dem Versand kommt, liegt die Chartmeldung bei Anbietern nahe, die deinen Shop betreiben und die Ware aus dem eigenen Lager verschicken. Sie haben die Versanddaten ohnehin in der Hand.
Welcher Shop melden darf
Ins Chart-Panel kommt nur ein Händler, der direkt an Endverbraucher in Deutschland verkauft, seine Verkäufe elektronisch und kontrollierbar erfasst und über einen längeren Zeitraum genug Umsatz meldet. Das Angebot muss dauerhaft sein. Klassische Händler müssen außerdem eine repräsentative Auswahl mit Neuheiten führen, Artist- und Label-Shops können ohne diese Breite zugelassen werden. Sie binden sich dafür an das Regelwerk der Charts und halten zusätzliche Angaben für die Prüfung bereit. Über die Aufnahme entscheiden die Prüfungsbeauftragten, und für die Prüfung erhebt GfK Entertainment eine Gebühr. Wer mehrmals zu wenig meldet, kann wieder herausfallen.
Für dich folgt daraus eine Frage, die du vor jedem Auftrag stellen solltest: Über welchen Shop läuft dein Verkauf? Es gibt zwei Wege. Entweder dein eigener Artist-Shop wird zugelassen, dann bleibt die Zulassung bei dir. Oder du verkaufst über einen Shop des Anbieters, der schon im Panel ist. Ob ein Dienstleister die Verkäufe mehrerer Artist-Shops über seine eigene Zulassung melden darf, ist in den Regeln nicht eindeutig geklärt. Lass dir deshalb zeigen, für welchen Shop die Zulassung gilt.
Ein Shop allein bringt dein Album übrigens nicht in die Charts. Ein Titel qualifiziert sich erst, wenn Verkäufe aus mindestens drei verschiedenen Händlergruppen vorliegen. Die Regel soll verhindern, dass ein einzelner Shop mit hohen Zahlen eine Platzierung erzwingt. Plane also den Handel und die Streamingdienste mit ein. Die Chartmeldung aus deinem Shop ist ein Teil der Wertung.
Wann ein Bundle zählt
Ein Bundle aus Tonträger und Merch ist für die Charts zugelassen, wenn es ein paar klare Bedingungen erfüllt. Die Einzelheiten zu Bundle und Vorbestellung stehen auf der Seite zu Bandmerch. Hier geht es um das, was bei der Umsetzung schiefgeht:
- Ein physischer Tonträger gehört dazu. CD, Vinyl oder Kassette. Ein Shirt mit Downloadcode reicht nicht.
- Das Merch trägt deinen Namen, den Albumtitel, einen Song vom Album, das Cover oder dein bekanntes Logo, gut sichtbar von außen. Ein neutrales Shirt macht das Bundle ungültig.
- Ein Preis, eine EAN, immer derselbe Inhalt. Bei Kleidung dürfen die Größen unter einer EAN laufen, solange Schnitt, Farbe und Motiv gleich sind. Eine zweite Farbe braucht eine eigene Nummer.
- Alles im selben Paket. Gutscheine, Lose und Gewinnspiele sind keine zulässige Beigabe.
Signierte Exemplare, Autogrammkarten, Artcards und gefaltete Poster ändern nichts an der Chartfähigkeit, solange sie nicht wie der eigentliche Kaufgrund wirken. Varianten wie farbiges Vinyl oder eine Deluxe-Ausgabe werden zusammengezählt, wenn Künstler und Titel gleich sind und bei Alben mindestens siebzig Prozent der Tracks übereinstimmen.
Wie teuer das Bundle auch ist, in die Wertung geht nur ein Höchstwert ein:
| Produkt | Höchstwert je Verkauf |
|---|---|
| Album ohne Beigabe | hundert Euro |
| Album mit Merch | vierzig Euro |
| Album mit Konzertticket | dreißig Euro |
| Single oder Track | vier Euro |
| Single mit Merch | zwei Euro |
Für deine Kalkulation heißt das: Ein Box-Set mit Hoodie für achtzig Euro bringt in der Wertung nicht mehr als ein Bundle für vierzig Euro. Der höhere Preis lohnt sich für deinen Umsatz, für die Platzierung bringt er nichts. Wird ein Album ohne Beigabe nicht vor der Veröffentlichung angemeldet, zählt es ebenfalls nur bis vierzig Euro, eine Single nur bis zwei Euro. Bist du dir bei einem Bundle unsicher, reich es vor dem Start des Vorverkaufs bei den Prüfungsbeauftragten ein.
Wie eine Chartwoche abläuft
Eine Chartwoche läuft von Freitag bis Donnerstag. Gezählt wird ab dem offiziellen Veröffentlichungstag, der in den Stammdaten steht. Vorbestellungen aus den Wochen davor zählen deshalb erst, wenn das Album erscheint, und landen gesammelt in der ersten Woche. Am Freitag der Folgewoche werden die Charts veröffentlicht, eine Zwischenauswertung gibt es schon am Mittwoch. Ändert sich der Veröffentlichungstag, muss das spätestens eine Woche vorher gemeldet sein, sonst gilt zunächst das alte Datum.
Für den Versand bedeutet das Druck in wenigen Tagen. Die Vorbestellungen müssen früh genug raus, damit der Nachweis für die Woche bis Mittwochmittag steht. Frag deinen Anbieter, wie viele Pakete sein Lager an einem Tag schafft und ob er Vorbestellungen vorab packt.
Verkäufe am Merchstand regelt die Systembeschreibung nicht eindeutig. Wenn du auf Tour verkaufst und diese Verkäufe mitzählen sollen, lass dir vorher erklären, wie der Anbieter sie erfasst und belegt.
Die Regeln gelten für die offiziellen deutschen Charts. Österreich und die Schweiz haben eigene Charts mit eigenen Regeln.
Worauf du bei der Anbieterauswahl achten solltest
- Zulassung. Frag, für welchen Shop die Zulassung zum Chart-Panel gilt und seit wann gemeldet wird.
- Anmeldung. Kläre, wer die Stammdaten und EANs anlegt und bis wann du die Bundles festlegen musst.
- Nachweis. Lass dir erklären, wie die Versanddaten für die Woche der Veröffentlichung zusammenkommen.
- Kapazität. Frag, wie schnell das Lager alle Vorbestellungen in der Woche der Veröffentlichung verschickt.
- Label. Stimm ab, ob dein Label parallel meldet, bevor du den Auftrag vergibst.
- Ausland. Frag nach, ob der Anbieter auch in Österreich oder der Schweiz meldet, falls du dort Fans hast.
Die Seite für Bands beschreibt, wer in der Band die Meldung verantwortet.
