Arbeitskleidung wird getragen, um zu arbeiten. Sie verschleißt, wird oft gewaschen und muss manchmal schützen. Daran hängen Material und Veredelung, bei Schutzkleidung sogar die Frage, wer über dein Logo überhaupt entscheiden darf. Die Übersicht aller Einsatzbereiche steht unter Einsatzbereiche.
Berufskleidung und Schutzkleidung
Unter Arbeitskleidung fällt zweierlei Ware, und beim Veredeln unterscheiden sich die beiden grundlegend. Berufskleidung ist Kleidung für den Arbeitsalltag ohne eigene Schutzfunktion, etwa die Kochjacke oder der Kasack in der Pflege, und ein Logo darauf ist eine Gestaltungsfrage, die du mit dem Veredler klärst.
Schutzkleidung gehört zur persönlichen Schutzausrüstung. Sie schützt vor einer bestimmten Gefahr, zum Beispiel davor, im Straßenverkehr übersehen zu werden, oder vor Nässe und Kälte bei der Arbeit im Freien. Ihre Schutzwirkung ist nach einer Norm geprüft und zertifiziert. Das Zertifikat bezieht sich auf das Kleidungsstück in dem Zustand, in dem es geprüft wurde, und eine nachträgliche Veredelung verändert diesen Zustand.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ist dazu in ihrer Information zur Warnkleidung, der DGUV Information 212-016, deutlich. Änderungen dürfen nach ihr nur nach Rücksprache mit dem Hersteller und innerhalb des Geltungsbereichs des Zertifikats vorgenommen werden, und das gilt ausdrücklich auch für Firmenlogos und Applikationen. Bei Schutzkleidung spricht also zuerst der Hersteller der Kleidung. Erst danach kommt die Druckerei.
Für deine Anfrage heißt das: Sag dem Anbieter von Beginn an, um welche Art Kleidung es geht. Ein Textilveredler, der Poloshirts und Softshelljacken für Handwerksbetriebe bestickt, veredelt deshalb noch lange keine zertifizierte Warnjacke. Umgekehrt arbeiten manche Hersteller von Schutzkleidung mit Modellen, die eine Fläche für Logos von vornherein ausweisen.
Warum Warnkleidung ein Sonderfall ist
Warnkleidung nach EN ISO 20471 macht ihre Trägerinnen und Träger durch fluoreszierendes Hintergrundmaterial und retroreflektierende Streifen sichtbar. Die Norm kennt drei Klassen. Jede verlangt eine Mindestfläche von beiden Materialien, und je höher die Klasse, desto größer die Flächen.
Dein Logo auf der fluoreszierenden Fläche verkleinert diese Fläche. Liegt ein Kleidungsstück knapp über dem Mindestwert seiner Klasse, kann schon ein großer Rückenaufdruck es darunter drücken. Die Weste sieht danach aus wie vorher und erfüllt ihre Klasse trotzdem nicht mehr. Die Reflexstreifen bleiben frei, weil jede Überdeckung die Fläche verkleinert, die im Scheinwerferlicht sichtbar macht. Auch die Grundfarbe ist festgelegt. Eine Firmenfarbe kann das fluoreszierende Material nicht ersetzen, und dein Logo muss auf einer der wenigen zugelassenen Signalfarben funktionieren.
Soll eine vorhandene Ausstattung an Warnwesten nachträglich deinen Firmennamen tragen, frag deshalb zuerst beim Hersteller nach zulässiger Fläche und Position. Diese Angabe gibst du schriftlich an den Veredler weiter. Auch das Verfahren muss passen, denn der Aufdruck soll die Wäschen überstehen, für die das Kleidungsstück ausgelegt ist, ohne sich abzulösen.
Ähnliche Fragen stellen sich bei anderer Schutzkleidung. Wetterschutzkleidung nach EN 343 hält Regen ab, und ein Stick durch eine abgedichtete Lage kann eine undichte Stelle schaffen. Bei Kleidung gegen Hitze und Flammen kann ein Motiv aus einem Material, das selbst brennt oder schmilzt, die Schutzwirkung beeinträchtigen. Die zulässige Veredelung steht in solchen Fällen in den Angaben des Herstellers. Der Katalog einer Druckerei beantwortet sie nicht.
Wer die Kosten trägt
Schutzkleidung ist eine Maßnahme des Arbeitsschutzes. Nach § 3 Abs. 3 ArbSchG darfst du als Arbeitgeber die Kosten für solche Maßnahmen nicht deinen Beschäftigten auferlegen. Das betrifft die Ausstattung selbst und damit auch das Logo darauf, wenn es Teil der ausgegebenen Schutzkleidung ist.
Bei Berufskleidung ohne Schutzfunktion regeln Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, wer zahlt. Steuerlich stellt § 3 Nr. 31 EStG typische Berufskleidung frei, die du als Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt überlässt. Ob ein bestimmtes Kleidungsstück darunter fällt, klärst du vor der Einführung mit deiner Steuerberatung; für Kleidung, die eher dem gemeinsamen Auftritt dient, beschreibt die Seite Mitarbeiter-Merch die Regeln für Sachbezüge.
Worauf es bei der Veredelung von Berufskleidung ankommt
Berufskleidung wird häufiger gewaschen als Merch, in Betrieben mit Hygieneanforderungen oft auch heißer. Ein Druck, der nach einigen Wäschen bricht, fällt hier schneller auf als auf einem Eventshirt, das einen Sommer lang hält. Stick hält solchen Belastungen in der Regel am besten stand und passt zu festen Stoffen wie Arbeitshosen und Jacken. Er kostet mehr als Druck. Bei Transfers wie DTF oder klassischem Transferdruck lohnt es sich, die zugesicherte Waschtemperatur schriftlich geben zu lassen.
Viele Betriebe mieten ihre Berufskleidung bei einem Textilservice, der sie in eigenen Wäschereien reinigt und zurückliefert. Die Kleidung gehört dann dem Dienstleister. Logos werden in diesem Modell häufig als Emblem aufgebracht, nach dessen Vorgaben und passend zu dessen Waschverfahren. Kläre deshalb vor einer Bestellung beim Veredler, ob eine externe Veredelung gemieteter Kleidung überhaupt erlaubt ist.
Der dritte Punkt ist die Wiederholbarkeit. Du bestellst Arbeitskleidung über Jahre nach, neue Beschäftigte brauchen dieselbe Jacke, und Hosen werden regelmäßig ersetzt. Ein festgehaltener Farbverweis spart dir bei jeder Nachbestellung Abstimmung. Das gilt ebenso für eine Stickdatei, die beim Anbieter hinterlegt bleibt. Wählst du ein Modell, das der Hersteller nur eine Saison führt, stehen in zwei Jahren zwei verschiedene Jacken im Team. Namen auf der Brust bedeuten außerdem Einzelveredelung, die bei jeder Neueinstellung wieder anfällt.
Ist dein Betrieb klein und stellt wenige Leute im Jahr ein, kann eine eingelagerte Grundmenge helfen. Dann liegen die gängigen Größen veredelt beim Anbieter und gehen bei Bedarf einzeln raus, was Lagerhaltung beim Anbieter voraussetzt. Das bindet allerdings Geld in Ware. Dafür entfällt bei jeder Neueinstellung eine eigene kleine Auflage mit neuen Einrichtungskosten.
Was die Veredelung bei welcher Arbeitskleidung darf
| Kleidung | Einordnung | Wer über das Logo entscheidet | Worauf die Veredelung achten muss |
|---|---|---|---|
| Poloshirt, Kasack, Kochjacke | Berufskleidung | du mit dem Veredler | Waschtemperatur, Nachbestellbarkeit |
| Arbeitshose, Softshelljacke | Berufskleidung | du mit dem Veredler | Stoffstärke, Abrieb |
| Warnweste oder Warnjacke nach EN ISO 20471 | Schutzkleidung | der Hersteller im Rahmen des Zertifikats | Mindestfläche der Klasse, Reflexstreifen frei |
| Wetterschutzjacke nach EN 343 | Schutzkleidung | der Hersteller im Rahmen des Zertifikats | Dichtheit der Lagen |
| Kleidung gegen Hitze und Flammen | Schutzkleidung | der Hersteller im Rahmen des Zertifikats | Material des Motivs |
| gemietete Kleidung vom Textilservice | je nach Kleidung | der Textilservice als Eigentümer | Vorgaben des Dienstleisters |
Worauf du bei der Anbieterauswahl achten solltest
- Einordnung vorab. Sag dem Anbieter, ob es um Berufskleidung oder Schutzkleidung geht, und nenne bei Schutzkleidung Norm und Klasse.
- Freigabe des Herstellers. Frag bei Schutzkleidung, ob der Anbieter die Freigabe einholt oder mit Modellen arbeitet, die eine Logofläche ausweisen.
- Waschbeständigkeit. Lass dir die zugesicherte Waschtemperatur je Verfahren schriftlich geben.
- Stickdatei und Farbverweis. Vereinbare, dass beides beim Anbieter hinterlegt bleibt.
- Modelllaufzeit und Größen. Frag, wie lange das Modell lieferbar bleibt und ob es die nötigen großen Größen und Längen gibt.
- Personalisierung. Namen auf der Kleidung bedeuten Einzelveredelung. Lass dir Aufpreis und Ablauf bei Neueinstellungen nennen.
