Wann liegt ein Sachmangel vor?
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die gelieferte Ware bei der Lieferung nicht den vereinbarten Anforderungen und nicht den objektiven Anforderungen des Gesetzes entspricht, etwa weil sie sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 434 BGB). Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache liefert als die vertraglich geschuldete. Bei Merch-Bestellungen betrifft das typischerweise das Motiv, die Größe, die Farbe oder die Qualität der Veredelung, wenn sie erkennbar von der Bestellung abweichen. Eine Abweichung, die vorher ausdrücklich vereinbart war, etwa eine Musterfreigabe mit bekannten Toleranzen, ist dagegen kein Mangel.
Was kannst du bei einem Mangel verlangen?
Bei einem Mangel kannst du als Nacherfüllung nach deiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (§ 439 Abs. 1 BGB). Nach dem Gesetz wählst du die Art. Der Verkäufer darf die gewählte Art ablehnen, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist (§ 439 Abs. 4 BGB). In diesem Fall bleibt dir die andere Art. Die Kosten der Nacherfüllung, etwa für Transport, Wege, Arbeit und Material, trägt der Verkäufer (§ 439 Abs. 2 BGB). Weitere Rechte wie Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz setzen nach dem Gesetz zusätzliche Voraussetzungen voraus, die vom Einzelfall abhängen.
Wer haftet, wenn ein weiterer Betrieb produziert hat?
Dein Vertragspartner bleibt dir gegenüber der Ansprechpartner, auch wenn er die Produktion an einen weiteren Betrieb weitergegeben hat. Wer den Auftrag tatsächlich ausführt, bestimmt nur, wie schnell nachproduziert werden kann, nicht, wer rechtlich haftet.
Wer produziert deinen Merch wirklich?
Wann musst du einen Mangel rügen, wenn du als Unternehmen einkaufst?
Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, etwa weil du als Kaufmann einkaufst und auch dein Anbieter Kaufmann ist, greift zusätzlich zum allgemeinen Gewährleistungsrecht die Rügepflicht aus § 377 HGB: Du musst die Ware nach der Ablieferung so zeitnah untersuchen, wie es im normalen Betrieb möglich ist, und einen Mangel unverzüglich anzeigen. Bleibt die Anzeige aus, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zeigt sich ein solcher Mangel später, musst du ihn unverzüglich nach der Entdeckung anzeigen, sonst gilt die Ware auch insoweit als genehmigt. Zur Erhaltung deiner Rechte genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
Plane deshalb eine kurze Sichtprüfung direkt nach Anlieferung ein, vor allem bei größeren Auflagen: Motiv, Größenverteilung und Veredelung stichprobenartig kontrollieren, statt die Kartons ungeöffnet einzulagern.
Wie lange kannst du einen Mangel geltend machen?
Die Mängelansprüche verjähren in der Regel in zwei Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB), umgangssprachlich oft Gewährleistungsfrist genannt. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware (§ 438 Abs. 2 BGB). Im Verkehr zwischen Unternehmen können AGB abweichende Regeln enthalten; lies sie vor der Bestellung.
Fazit
Bei einem Mangel bleibt der Verkäufer mit dem Vertrag dein Ansprechpartner, nach dem Gesetz wählst du die Art der Nacherfüllung, und bei einem Handelsgeschäft zählt eine schnelle Anzeige. Dein Vertrag, die Art des Mangels und die Frage, ob beide Seiten Kaufleute sind, bestimmen den Einzelfall; prüfe ihn vor einem Schritt gegenüber dem Anbieter.
